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   VG Augsburg, 13.11.2002 - Au 4 K 01.1427   

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https://dejure.org/2002,55606
VG Augsburg, 13.11.2002 - Au 4 K 01.1427 (https://dejure.org/2002,55606)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13.11.2002 - Au 4 K 01.1427 (https://dejure.org/2002,55606)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13. November 2002 - Au 4 K 01.1427 (https://dejure.org/2002,55606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme (teilweise) eines Zuwendungsbescheids wegen VOB-widriger Vergabe der Bauleistungen; kein Vertrauensschutz; Jahresfrist eingehalten; Ermessenserwägungen durch Klageerwiderung ergänzt; auf Art. 49 Abs. 2a BayVwVfG bezogenes Ermessen trägt auch die Rücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 297
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.06.1967 - V C 175.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Augsburg, 13.11.2002 - Au 4 K 01.1427
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( BVerwGE 27, 215, 218 f. [BVerwG 20.06.1967 - V C 175.66] ) soll das Institut des Vertrauensschutzes den Bürger unter gewissen Voraussetzungen in seinem Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit und den Bestand von Maßnahmen der Verwaltung schützen.
  • VG Düsseldorf, 01.04.2009 - 20 K 443/07

    Ermessensfehler: Ausnahmen von der Bindung an den Runderlass

    OVG NRW, Urt. v. 12. Juni 2007 - 15 A 1243/07 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 30; VG Minden, Urt. v. 13. April 2005 - 3 K 4804/03 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 38; vgl. aber auch VG Augsburg, Urt. v. 13. November 2002 - Au 4 K 01.1427 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 30.

    VG Augsburg, Urt. v. 13. November 2002 - Au 4 K 01.1427 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 34; vgl. auch OVG SH, Urt. v. 23. August 2001 - 4 L 5/01 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 24, ausweislich dessen die Forderung nach Wettbewerb gleichberechtigt neben dem Ziel, sparsam zu wirtschaften, stehe, da erst durch Wettbewerb ein vernünftiger Umgang mit Haushaltsmitteln erfolgen könne, das Vergaberecht kein Verhalten rechtfertige, das die Ausschreibung ihrer Funktion als Auswahlverfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots beraubt und die Mitbewerber um ihre Chance bringt, im Leistungswettbewerb um den Auftrag zu kämpfen; a.A. Martin-Ehlers - Die Rückforderung von Zuwendungen wegen der Nichteinhaltung von vergaberechtlichen Auflagen, NVwZ 2007, 289 (291 f.).

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